Tätigkeitsschwerpunkte

LEXPORTATEU ist hauptsächlich in den folgenden Rechtsgebieten tätig:

1. Internationales und nationales Konzernrecht

Sämtliche gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem nationalen und insbesondere internationalen Konzernrecht bilden einen Schwerpunkt unserer Beratung und Expertise.

1.1 Internationales Konzernrecht

Aufgrund der stetig zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft nimmt die Beratung in Bezug auf grenzüberschreitende Konzernstrukturen im weitesten Sinne dabei einen immer höheren Stellenwert ein. Traditionelle grenzüberschreitende Konzernstrukturen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Unternehmensgruppe in jedem Staat ihrer Tätigkeit eine Tochtergesellschaft nach dem dortigen lokalen Recht errichtet. Solche Konzernstrukturen sind aufgrund der Verschiedenheit der dann auf jede Konzerngesellschaft anwendbaren Rechtsordnungen nicht nur extrem risikobehaftet. Darüber hinaus machen sie auch eine möglichst einheitliche Leitung und Organisation des grenzüberschreitenden Konzerns unmöglich. 

LEXPORTATEU hilft Ihnen dabei, diese Problematik unter anderem durch folgende innovative Produkte zu lösen:

1.1.1 Beratung aus der „Top-down”  Perspektive der Muttergesellschaft

Unternehmensgruppen zeichnen sich dadurch aus, dass die Konzernleitung die gesamte Gruppe zumindest in einigen Zentralbereichen (Finanzierung, Personal, Vertrieb und Einkauf etc.) koordiniert und einheitlich leitet. Dieser wirtschaftlichen Gegebenheit muss auch die rechtliche Struktur der Gruppe angepasst werden. Im Gegensatz zu vielen traditionellen grenzüberschreitenden Konzernen, in denen die Tochtergesellschaften von lokalen Rechtsberatern ohne spezifische Kenntnis der auf die Muttergesellschaft anwendbaren Rechtsordnung und deren wirtschaftlichen und organisatorischen Bedürfnissen errichtet und betreut werden, designed LEXPORTATEU sämtliche Tochtergesellschaften (soweit rechtlich möglich) nach den Anforderungen und Bedürfnissen der Konzernleitung. Da die Realstruktur der Konzerne stark variiert (von dezentral geführten, oft auch branchenverschiedenen Konzernen bis hin zu streng hierarchisch geführten Unterordnungskonzernen), müssen auch die Tochtergesellschaften so strukturiert werden, dass sie sich in das Gesamtgefüge der grenzüberschreitende Unternehmensgruppe harmonisch einfügen und rechtliche Friktionen vermieden werden.

1.1.2 Erstellung neuer bzw. Überprüfung bestehender grenzüberschreitender Konzernstrukturen

Egal, ob Ihr Unternehmen zum ersten Mal den Schritt in eine im Ausland belegene Tochtergesellschaft wagt, oder bereits seit langem über umfangreiche ausländische Beteiligungen verfügt, erstellt LEXPORTATEU eine den jeweiligen Bedürfnissen angepasste Konzernstruktur. Wir überprüfen, ob die bestehenden Strukturen den rechtlichen Anforderungen genügen, aber ebenso, ob die heute bestehenden rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur effizienten Gruppenführung auch voll ausgenutzt werden. Falls nicht, sorgen wir dafür. Zudem vergleichen wir die Variante der Konzernstruktur mit anderen Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. der des grenzüberschreitenden Einheitsunternehmens.

1.1.3 Ergebnisorientierte Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Konzerngesellschaften

Im Raum der EU und des EWR bestehen heutzutage weitgehende Rechtswahlmöglichkeiten zur Wahl der jeweils bevorzugten Rechtsordnung. Dadurch können gerade grenzüberschreitende Konzernstrukturen die Rechtsform ihrer Gruppengesellschaften so vereinheitlichen, dass die ansonsten bestehende Verschiedenheit und fehlende Kompatibilität der verschiedenen Rechtsordnungen weitgehend vermieden werden und die Komplexität der grenzüberschreitenden Unternehmensgruppe zumindest gesellschaftsrechtlich auf die Einheitlichkeit einer „schlichten“ rein nationalen Unternehmensgruppe reduziert werden kann.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Betreuung internationaler Konzerne verfügt LEXPORTATEU dabei über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungswerte mit vielen dabei zur Auswahl stehenden europäischen Rechtsordnungen. Bei Bedarf werden Experten aus anderen Rechtsordnungen nach unserem Legal Croudworking-Konzept flexibel hinzugezogen.

Wir halten es dabei für eine Selbstverständlichkeit, diesen Vergleich rein objektiv nach den jeweiligen Pros und Contras der zur Auswahl stehenden Rechtsordnungen und ausschließlich Ihren unternehmerischen Interessen vorzunehmen. Wenn dieser ergibt, dass die von uns hauptsächlich betreuten Rechtsformen der deutschen, spanischen oder österreichischen Kapitalgesellschaften im konkreten Fall keine geeignete Rechtsform darstellen, raten wir zur Wahl einer geeigneteren Rechtsform anderer Staaten und ziehen gerne entsprechende Experten hinzu. So verhindern wir bereits präventiv die Entstehung unwirtschaftlicher und haftungsträchtiger grenzüberschreitender Konzernstrukturen dadurch, dass aus Betriebsblindheit lediglich auf die den lokalen Rechtsberatern bekannten und von ihnen vertriebenen lokalen Rechtsformen zurückgriffen wird.

1.1.4 Implementierung der geeigneten Konzernstruktur und damit einhergehenden Corporate Governance

Bei Bedarf sorgen wir für die Umsetzung neuer bzw. die vollständige oder auch nur teilweise Anpassung bestehender Konzernstrukturen. Auch wenn es viel Zeit und Mühe erspart, einen grenzüberschreitenden Konzern von Beginn an gleich mit einer effizienten und wettbewerbsfähigen Gruppenstruktur zu errichten, bestehen heutzutage auch Möglichkeiten, bestehende, bereits „in die Jahre gekommene“ Konzernstrukturen den modernen Gegebenheiten anzupassen.

Neben den Instrumenten der grenzüberschreitenden Verschmelzung und des grenzüberschreitenden Formwechsels verfügen wir ebenso über Erfahrung in der Errichtung und dem Abschluss von grenzüberschreitenden Unternehmensverträgen, soweit dies nach der jeweils anwendbaren Rechtsordnung möglich und wirtschaftlich (insbesondere steuerlich) sinnvoll ist.

Zudem gilt es, interne Organisationsstrukturen und Entscheidungsprozesse zur Ermöglichung einer reibungslosen und effizienten Konzernsteuerung zu entwerfen und umzusetzen (Konzern-Corporate Governance).

1.1.5 Konzeption und Implementierung konzernweiter Cash-Pooling-Systeme

Die konzernweite Koordinierung und Steuerung der konzerninternen Finanzierung und Liquiditätssteuerung bildet das Herzstück jeder Unternehmensgruppe. Bereits bei einem rein nationalen Konzern sind dabei neben steuerlichen die verschiedensten gesellschaftsrechtlichen und in der Krise auch insolvenzrechtlichen Aspekte zu beachten.

Bei einem grenzüberschreitenden Konzern sind diese Risiken aufgrund der mangelnden Vereinbarkeit der jeweils einschlägigen Rechtsordnungen nur dann beherrschbar, wenn man bereits bei der Konzeptionierung des konzernweiten Cash-Managements sämtliche dieser Risiken identifiziert und entsprechend berücksichtigt. Dabei gilt es nicht nur, das Cash-Pooling möglichst so auszugestalten, dass die verschiedenen und oft grundsätzlich miteinander unvereinbaren gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen der auf die jeweiligen Gruppengesellschaften anwendbaren Rechtsordnungen allesamt beachtet werden.

Vielmehr müssen ebenso sämtliche auf die jeweiligen Gruppengesellschaften in einem worst case Szenario anwendbaren insolvenzrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt werden. Auch diese unterscheiden sich teils erheblich von Rechtsordnung zu Rechtsordnung und sind weder untereinander, noch mit unter Umständen parallel anwendbaren gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen. Als Folge drohen nicht nur Haftungen der Vorständen und Geschäftsführern der jeweils beteiligten Gesellschaften, sondern auch, dass Darlehensforderungen in der Insolvenz verloren gehen.

Auch diesbezüglich stellt sich das von LEXPORTATEU entwickelte Beratungskonzept, den grenzüberschreitende Konzern mit Gesellschaften in einer möglichst einheitlichen Rechtsform zu organisieren, als wertvolles Instrument dar. Auch die je nach betroffener Tochtergesellschaft bestehenden insolvenzrechtlichen Risiken können durch präventive Gestaltung und die Beachtung gewisser Vorgaben bei der konzerninternen Kreditvergabe zumindest erheblich reduziert werden.

1.1.6 Kostenersparnis durch Standardisierung und Vereinheitlichung von rechtlichen Prozessen

Durch die weitgehende Vereinheitlichung der Rechtsform der Konzerngesellschaften ermöglichen wir Ihnen zudem die weitgehende Standardisierung in der rechtlichen Betreuung und Steuerung Ihres Konzerns. Dies reicht von der einheitlichen Gestaltung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen und Geschäftsordnungen und darin vorgesehenen Zustimmungsvorbehalten bis hin zu Gesellschafter- und Boardbeschlüssen sowie Vorlagen für Anmeldungen zum Handelsregister.

Dadurch ergeben sich erheblich Einsparpotentiale durch weitgehende Vermeidung der Hinzuziehung lokaler externer Berater. Durch die Vereinheitlichung der Rechtsformen können ggfs. auch vormals extern outgesourcte Tätigkeiten wieder komplett inhouse durch die konzerneigene Rechtsabteilung kostengünstiger und effizienter wahrgenommen werden.

1.1.7 Abwehr bzw. Durchsetzung von Haftungsansprüchen

Jede Rechtsordnung der Welt sieht zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern gewisse Schutzvorschriften vor. Auch wenn diese sich vom Rechtsordnung zu Rechtsordnung inhaltlich stark unterscheiden, wird ein Großteil dieses Schutzes durch Haftungsvorschriften und teilweise drakonische Sanktionen zu Lasten der Muttergesellschaft und deren Geschäftsführern / Vorständen  sowie den Geschäftsführers oder Vorständen  der jeweiligen Tochtergesellschaft umgesetzt.

Dabei davon auszugehen, die konzernrechtliche Haftung in anderen Rechtsordnung sei der in der Rechtsordnung der Muttergesellschaft im Großen und Ganzen ähnlich, erweist sich gerade in der Insolvenz oder Krise einer Tochtergesellschaft oder im Nachgang zu einer Veräußerung oft als folgenschwerer Irrtum. LEXPORTATEU hilft Ihnen dabei, diese Risiken möglichst bereits präventiv durch die Gestaltung einer rechtssicheren Konzernstruktur zu vermeiden. Doch auch dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, lotsen wir Sie sicher durch den Dschungel des Internationalen Konzernrechts, sowohl in Bezug auf die außergerichtliche als auch gerichtliche Auseinandersetzung zur Abwehr bzw. Durchsetzung solcher Ansprüche. In Jurisdiktionen, in denen wir über keine eigene Rechtsanwaltszulassung verfügen, ziehen wir dafür nach unserem Legal Croudworking-Konzept externe ausgewiesene Experten der jeweiligen Rechtsordnung hinzu.

1.1.8 Laufende Betreuung der grenzüberschreitenden Konzernstruktur

Trotz dieser zahlreichen Vorteile einer rechtlich möglichst einheitlichen Konzernstruktur führt die Verwendung von Tochtergesellschaften, welche nicht in der lokalen Rechtsform des Staates ihrer Tätigkeit organisiert sind, auch zu gewissem administrativem Aufwand. So müssen beispielsweise Zweigniederlassungen angemeldet und unter anderem die Jahresabschlüsse sowie evtl. auch die Satzung der Tochtergesellschaft dort eingereicht werden. Diese Formalitäten können heutzutage jedoch problemlos auf elektronischem Wege erledigt werden, gelegentlich unter Mitwirkung eines Notars. Bei Bedarf nehmen wir Ihnen diese Arbeit gerne ab.

Auch übernehmen wir bei Bedarf die Tätigkeiten des sonstigen corporate housekeeping, wie beispielsweise die konzernweite Erstellung und Fassung von Gesellschafter- und Boardbeschlüssen sowie Weisungen an Tochtergesellschaften, und unterstützen bei der Erstellung von gesellschaftsrechtlichen Berichtspflichten, wie beispielsweise dem Abhängigkeitsbericht.

1.1.9 Etablierung und Betreuung grenzüberschreitender KMU-Konzerne

Obwohl KMUs das Rückgrat der europäischen Wirtschaft darstellen, sehen viele Kleinunternehmer und Mittelständler aufgrund der rechtlichen Komplexität traditioneller grenzüberschreitender Konzernstrukturen derzeit noch davon ab, einen Konzern über ihre eigene Landesgrenze hinweg zu errichten. Ein weiterer Grund dafür liegt in fehlendem eigenen juristischen Knowhow, da viele kleinere Gruppen über keine auf diesem Spezialgebiet hinreichend spezialisiert eigene Rechtsabteilung verfügen.

Durch unseren Ansatz, auch grenzüberschreitende Unternehmensgruppen weitgehend in einer einheitlichen Rechtsform zu organisieren, reduzieren wir sowohl die Haftungsrisiken als auch den Bedarf für lokale externe Rechtsberatung. Wir machen Ihnen daher den Weg dafür frei, dass Sie auch als Mittelständler in andere Märkte der EU und des EWR expandieren können, ohne davon durch prohibitive Kostenbelastung oder Haftungsrisiken abgehalten zu werden.

1.2 Nationales Konzernrecht

Sämtliche der oben in dem Abschnitt zum Internationalen Konzernrecht ausgeführten Dienstleistungen bieten wir selbstverständlich auch bei rein nationalen Konzernstrukturen an. Aufgrund unseres innovativen Beratungsmodells verschwimmen die Grenzen zwischen einer grenzüberschreitenden und einer rein nationalen Unternehmensgruppe zudem immer mehr.

Denn durch die Wahl einer möglichst einheitlichen Rechtsform für sämtliche Konzerngesellschaften nähert sich auch der grenzüberschreitende Konzern zumindest gesellschaftsrechtlich weitgehend einer rein nationalen Unternehmensgruppe an.

Allerdings ermöglichen es die heute gegebenen Rechtswahlmöglichkeiten aber auch für einen nur innerhalb eines einzigen Staates tätigen Konzern, diejenige Rechtsform für seine Gruppengesellschaften zu wählen, welche seinen konkreten wirtschaftlichen Bedürfnissen am besten entspricht. So ist etwa eine nur innerhalb Deutschlands tätige Gruppe nicht darauf angewiesen, deutsche Konzerngesellschaften zu verwenden. So kann etwa die unternehmerische Mitbestimmung vermieden werden, ohne auf eine teure und auch nur bedingt dafür taugliche SE zurückgreifen zu müssen.

Andererseits kann etwa auch ein nur in Spanien tätiger Konzern seine Tochtergesellschaften ausschließlich z.B. in der Rechtsform einer deutschen 1-Mann GmbH betreiben, etwa um die strengen Regelungen des spanischen Rechts zur Durchgriffshaftung, faktischen Geschäftsführung, oder 1-Mann Gesellschaft zu vermeiden. Ein nur in Österreich tätiger Konzern kann so z.B. die strengen Kapitalerhaltungsvorschriften und Eigenkapitalersatzregelungen des österreichischen Rechts umschiffen.

2. Internationales und nationales Gesellschaftsrecht und Umwandlungen; M&A & Joint Ventures

Auch außerhalb von Konzernstrukturen berät LEXPORTATEU im internationalen und nationalen Gesellschaftsrecht sowie bei grenzüberschreitenden und nationalen Umwandlungsmaßnahmen, Umstrukturierungen und Transaktionen.

2.1 Internationales und nationales Gesellschaftsrecht, Compliance und Mitbestimmungsdesign

Im Gesellschaftsrecht beraten wir sowohl im nationalen als auch im internationalen Zusammenhang. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gebiet der Kapitalgesellschaften, insbesondere solchen nach deutschem, spanischem und österreichischem Recht. Für andere Rechtsordnungen greifen wir nach unserem Legal Croudworking-Konzept auf Experten der jeweils betroffenen Jurisdiktion zurück.

Im Bereich des nationalen Gesellschaftsrechts decken wir sämtliche Bereiche und Lebensphasen einer Gesellschaft ab, von deren Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Beendigung, sei es im Wege einer Liquidation oder einer Verschmelzung. Ebenso führen wir für Sie Kapitalmaßnahmen durch oder entwerfen und verhandeln Satzungsänderungen oder Gesellschaftervereinbarungen. Auf dem immer wichtiger werdenden Gebiet der Compliance machen wir Ihr Unternehmen fit dafür, Haftungsrisiken für die Leitungsorgane und finanzielle sowie Reputationsrisiken für die Gesellschaft oder die  Unternehmensgruppe zu minimieren. In Rechtsordnungen, in denen Compliance maßgeblich strafrechtlich umgesetzt wird, können wir gemäß unserem Legal Croudworking-Konzept externe Experten hinzuziehen.

Im Bereich des internationalen Gesellschaftsrechts bilden Fragen der grenzüberschreitenden Mobilität von Gesellschaften den Schwerpunkt. Hierzu zählen beispielsweise die gesellschaftsrechtlichen und internationalprivatrechtlichen Aspekte der Verlegungen des tatsächlichen Mittelpunkts der Tätigkeit des Gesellschaft (Verwaltungssitzverlegung), oder auch die Auswahl der passenden Rechtsordnung bei Neugründung einer Gesellschaft. Hierdurch sowie durch unser Konzept der bewussten Auswahl der Rechtsform und Rechtsordnung der jeweiligen Gesellschaft lassen sich aber auch die ansonsten starren Regeln der unternehmerischen Mitbestimmung privatautonom gestalten oder sogar ganz vermeiden.

2.2 Internationale und nationale Umwandlungen und Umstrukturierungen

Da jede Kapitalgesellschaft sich wirtschaftlich stets weiterentwickelt und auch das rechtliche und steuerliche Umfeld ständigen Änderungen unterliegt, müssen insbesondere Kapitalgesellschaften auch ihre rechtliche Struktur diesem stetigen Wandel anpassen.

In Bezug auf deutsche, spanische und österreichische Gesellschaften, insbesondere jedoch nicht ausschließlich Kapitalgesellschaften, beraten wir sowohl bei innerstaatlichen als auch bei grenzüberschreitenden Umwandlungs- bzw. Umgründungsmaßnahmen. Insbesondere in den drei vorgenannten Rechtsordnungen sind bereits heutzutage auch grenzüberschreitende Umwandlungen wie beispielsweise Verschmelzungen, Formwechsel und Spaltungen rechtssicher durchführbar.

So können die Gesellschafter auch bei bereits bestehenden Gesellschaften jederzeit nachträglich die auf diese anwendbare Rechtsordnung ändern, und gleichzeitig die charakteristischen Merkmale der bereits bestehenden Rechtsform, insbesondere in Bezug auf die Haftungs- und Organisationstruktur beibehalten (sogenannter rechtsformkonkruenter grenzüberschreitender Formwechsel). Dies ist je nach betroffener Rechtsordnung auch ohne Verlegung des tatsächlichen Tätigkeitsorts der Gesellschaft (Verwaltungssitz) möglich, wodurch die Steuerneutralität der Umwandlung gewährleistet wird und sich auch in Bezug auf die laufende Besteuerung keinerlei Änderungen ergeben. So kann sich beispielsweise eine österreichische Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung in die entsprechende Rechtsform deutschen Rechts umwandeln, ohne ihren Verwaltungssitz oder ihre laufende Besteuerung ändern zu müssen.

2.3 M&A & Joint Ventures

LEXPORTATEU berät sowohl bei grenzüberschreitenden als auch bei rein nationalen Unternehmenstransaktionen sowie der Gründung oder Auflösung von Gemeinschaftsunternehmen. Da Unternehmenstransaktionen in aller Regel sehr arbeitsintensive Projekte darstellen und Knowhow in den verschiedensten Rechtsbereichen erfordern, agieren wir dabei im Rahmen größerer Teams, in denen wir ausschließlich den gesellschaftsrechtlichen Teil in Bezug auf die deutsche, spanische und/oder österreichische Rechtsordnung betreuen.

Bei Bedarf stellen wir dafür nach unserem Legal Croudworking-Konzept individuell gebildete Flash-Teams gerne zusammen und koordinieren diese vor, während und im Nachgang zu der jeweiligen Transaktion.

Ebenso gehört es jedoch zum Leistungsspektrum LEXPORTATEUs, auf Anfrage durch andere Kanzleien oder Kollegen betreute und organisierte Transaktionsmandate personell im Bereich des Gesellschaftsrechts zu verstärken.

3. Internationales und nationales Insolvenzrecht

Bei Insolvenzen und präventiven Sanierungs- bzw. Restrukturierungsverfahren liegt LEXPORTATEUS Schwerpunkt ebenfalls in der Betreuung grenzüberschreitender Unternehmensgruppen, deren Leitungsorganen und Gesellschaftern. LEXPORTATEU vertritt aber auch Gläubiger bei der Durchsetzung von deren Forderungen gegenüber der jeweiligen Konzerngesellschaft oder gegenüber anderen Gruppengesellschaften sowie deren Organen und/oder Gesellschaftern.

3.1 Internationales und Europäisches Insolvenzrecht

Im europäischen und internationalen Insolvenzrecht beraten wir maßgeblich bei Fragen im Zusammenhang mit der Ermittlung der für die Eröffnung und Durchführung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens zuständigen Gerichtsbarkeit sowie der Ermittlung des auf das Insolvenzverfahrens anwendbaren Rechts und dessen Abgrenzung zu gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen. Bei Angelegenheiten, die in den Anwendungsbereich der Europäischen Insolvenzverordnung oder dafür im Einzelfall bestehender internationaler Übereinkommen fallen, werden wir selbst tätig. In anderen Fällen ziehen wir externe Experten der jeweils betroffenen Rechtsordnung nach unserem Legal Croudworking-Konzept hinzu.

Außenstehende Gläubiger, aber auch Gesellschafter, beraten wir bei der grenzüberschreitenden Forderungsanmeldung und Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber der insolventen Gesellschaft und deren Insolvenzverwalter. Ebenso verteidigen wir die Muttergesellschaften grenzüberschreitender Konzerne und deren Organe sowie die Organe insolventer Gesellschaften der Gruppe gegenüber den vom Insolvenzverwalter oder Dritten erhobenen Haftungsansprüchen.

3.2 Deutsches, spanisches und österreichisches Insolvenzrecht

Im deutschen, spanischen und österreichischen Recht beraten wir auch auf dem Gebiet des nationalen Insolvenzrechts. Für andere Rechtsordnungen können bei Bedarf externe Experten nach unserem Legal Croudworking-Konzept hinzugezogen werden. Ein Schwerpunkt bildet hier die präventive Rechtsberatung im Rahmen der Konzernfinanzierung und insbesondere im Zusammenhang mit dem cash pooling.

4. Internationales Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen

LEXPORTATEU verfügt über langjährige Erfahrung bei der Errichtung und Verhandlung internationaler und nationaler Verträge sowie der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Bereich (B2B). Neben unseren Kernrechtsordnungen des deutschen, spanischen und österreichischen Rechts beraten wir auch im UN-Kaufrecht (CISG).

Für nationale und insbesondere international Konzerne führt es auch in diesem Bereich zu einem erheblichen Zugewinn an Rechtssicherheit, Synergieeffekten und Kosteneinsparungen, sowie der Vereinheitlichung von Prozessen und einer damit einhergehenden Verbesserung der einheitlichen Leitung der Unternehmensgruppe, wenn konzernweit verwendete Vertragsmuster möglichst nur einer einzigen Rechtsordnung unterstellt werden und weltweit sowohl intern als auch extern gegenüber Kunden und Lieferanten zum Einsatz kommen.