Die virtuelle global Abrufbare Kanzlei mit Unionsweiter Ausrichtung
News
Die FlexCo als neuer Star des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts, jedoch nur eine unter vielen Optionen am Firmament des internationalen Wettbewerbs der Rechtformen
Zum Stand der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie in Deutschland, Österreich und Spanien
EuGH - C-677/20 SAP SE / IG Metall und Ver.di: schwerer Schlag für die Parteiautonomie bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Beteiligungsvereinbarungen im Rahmen der Gründung einer SE durch Umwandlung: mögliche Folgen für SEs mit Sitz in Deutschland sowie die Gestaltungspraxis
Die PIP / TÜV Rheinland / Allianz-Saga ist um ein spanisches Kapital reicher: der Oberster Gerichtshof rettet das Trennungsprinzip im spanischen Konzernrecht, wichtige kollisionsrechtliche und unionsrechtliche Fragen bleiben jedoch ungeklärt
BGH ebnet den Weg für Quasi-Onlinebeurkundungen von Gesellschafterbeschlüssen auch nach Auslaufen der Covid-Sondergesetzgebung – gesetzgeberische Klarstellung sowie Ermöglichung vollständiger Onlinebeurkundungen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Gesellschaften bleibt dringliche Aufgabe!
Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanlnsFoG) eröffnet ab dem 1.1.2021 endlich auch im deutschen Recht die Möglichkeit präventiver Restrukturierungsmaßnahmen – neue privatautonome Gestaltungsmöglichkeiten werfen jedoch vielfältige offene Fragen zur internationalen Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht in Konzernsachverhalten auf
Voraussetzungen und rechtliche Grenzen der konkreten Missbrauchskontrolle von Zustimmungsbeschlüssen zu grenzüberschreitenden Strukturmaßnahmen: die grenzüberschreitende Verschmelzung der Mediaset España S.A. auf die niederländische Mediaset Investment N.V. als Lehrbuchfall für die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der Gesellschaftsstatute beider beteiligten Gesellschaften und deren sukzessive Anwendung
OGH etabliert striktes Gleichbehandlungsgebot für insolvenzbedingte mit sonstigen Formen statutarischer Abfindungsbeschränkungen – Begrenzung der Privatautonomie lässt österreichische Kapitalgesellschaften im Wettbewerb der Rechtsordnungen weiter zurückfallen
Neue Judikate deutscher und österreichischer Gerichte zum grenzüberschreitenden Formwechsel legen es nahe, die durch den Wettbewerb der Rechtsordnungen gegebenen Rechtswahlmöglichkeiten bewusst, aktiv und vor allem zeitnah zu nutzen!
COVInsAG, 2. COVID-19-JuBG und RDL 16/2020: nur vorübergehende Erleichterung der Konzernfinanzierung oder schleichender Abschied auf Raten vom Nachrang der Gesellschafterdarlehen im deutschen, spanischen und österreichischen Recht?
OGH zur Alpine-Insolvenz: Allgemeiner konzernrechtlicher Nachteilsausgleich jetzt auch im österreichischen Konzernrecht? Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen bei der mittelbaren Darlehensgewährung im grenzüberschreitenden Konzern
„Schlechterdings unvertretbar“ – das Urteil des BVerfG zum Anleihekaufprogramm PSSP
Spanischer Oberster Gerichtshof zum Dieselskandal: Konzernweite Globalhaftung und umgekehrter Haftungsdurchgriff für vertragliche Schadensersatzhaftung?
Unsere¹ Sicht der Dinge
In der heutigen globalisierten Weltwirtschaft können es sich die wenigsten Unternehmen leisten, ihre Produkte nur in einem lokal oder regional begrenzten Markt anzubieten. Global agierende Unternehmen und insbesondere Konzerne produzieren und vertreiben ihre Produkte und Dienstleitungen in der ganzen Welt. Dadurch werden Synergien und Skaleneffekte erzielt, die zu effizienterem Wirtschaften führen. Die KMUs können sich diesem Wettbewerb nicht entziehen und sind daher ebenfalls faktisch gezwungen, grenzüberschreitend zu agieren.
¹Hinweis: Entsprechend dem von LEXPORTATEU verfolgten Legal-Croudworking-Konzept beschäftigt LEXPORTATEU keine angestellten Rechtsanwälte, sondern erbringt seine Leistungen (soweit sie nicht in Bezug auf die das europäische, deutsche, spanische und österreichische Recht betreffenden und unter Tätigkeitsschwerpunkte näher dargestellten Rechtsbereiche durch LEXPORTATEU selbst erbracht werden können) ausschließlich mit aus externen Rechtsanwälten oder sonstigen Mitarbeitern gebildeten projektbezogenen Teams. Die auf dieser Website verwendeten Pronomen “wir” oder “unser” sind daher nicht als Aussage über die Unternehmensgröße oder die Anzahl eigener Beschäftigter oder Mitarbeiter zu verstehen, sondern beziehen sich ausschließlich auf diese externe projektbezogene Teamarbeit. Bei keinem dieser externen Teammitglieder handelt es sich um Sozien oder sonstige Mitgesellschafter LEXPORTATEUs.
LEXPORTATEU
Die virtuell abrufbare Kanzlei mit unionsweiter Ausrichtung² für global agierende Unternehmen und multinationale Unternehmensgruppen.
² Hinweis: Unbeschadet der Tatsache, dass wir aufgrund unseres virtuellen Kanzleikonzepts in der Lage sind, unsere Leistungen an Mandanten weltweit zu erbringen und die Kommunikation aufgrund digitaler Kommunikation reibungslos im Wege der Korrespondenzdienstleitung gerade auch an weit entfernte Mandanten in einer vertrauensvollen und persönlichen Weise ohne Reibungsverluste zu führen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass LEXPORTATEU selbst lediglich die Rechtsordnungen des Unionsrechts sowie des deutschen, spanischen und österreichischen Rechts in den unter Tätigkeitsschwerpunkten aufgeführten Rechtsbereichen selbst abdeckt. Das auf dieser Website enthaltene Informationsangebot ist daher lediglich auf diese Rechtsordnungen und Rechtsgebiete ausgerichtet. Andere Rechtsordnungen und Rechtsbereiche werden bei Bedarf durch externe projektbezogene Teams betreut. In letzteren ist LEXPORTATEU somit nur ausnahmsweise und einzelfallbezogen im Rahmen der Teamkoordination in für den dortigen Rechtsberatungsmarkt nicht relevant spürbarer Weise tätig.
Unsere Tätigkeitsbereiche
Sämtliche gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem nationalen und insbesondere internationalen Konzernrecht und Gesellschaftsrecht bilden einen Schwerpunkt unserer Beratung.